Kartenzahlungspflicht: Auch Restaurants sollen digital kassieren
Finanzminister Lars Klingbeil will, dass ab 2027 jedes Geschäft, Café und Restaurant mindestens eine digitale Bezahlmöglichkeit anbietet. Der Dehoga schaut vor allem auf die Gebühren.

Die Kartenzahlungspflicht kommt auch für Restaurants, die bisher nur Bargeld nehmen: Nach Eckpunkten von Bundesfinanzminister Lars Klingbeil soll ab 2027 jeder Betrieb, in dem vor Ort bezahlt wird, mindestens eine digitale Bezahlmöglichkeit anbieten. Bargeld bleibt und muss weiter angenommen werden.
Der Plan gilt für Handel, Gastronomie und Dienstleistungen. „Wir wollen, dass Unternehmen überall dort, wo Waren und Dienstleistungen direkt vor Ort bezahlt werden, eine digitale Bezahlmöglichkeit anbieten“, heißt es laut der Deutschen Presse-Agentur in dem Papier. Die Eckpunkte werden derzeit mit den anderen Ministerien abgestimmt, das Finanzministerium will den Gesetzentwurf noch in diesem Jahr ins Kabinett bringen.
Was die Kartenzahlungspflicht verlangt
Das Schild „nur Barzahlung“ verschwindet, der Streit um die Kosten jeder Kartenzahlung bleibt.
Welches Verfahren, ob Karte oder Smartphone, entscheidet der Betrieb, solange es am Markt gebräuchlich ist und mindestens ein europäisches Verfahren akzeptiert wird. Umsatzgrenzen und Aufschläge für den Gast sind nicht vorgesehen, ein Kartenminimum von 10 oder 20 Euro wäre also nicht mehr zulässig. Ausgenommen sind nichtkommerzielle Organisationen wie Amateursportvereine und Wohltätigkeitsverbände. Als Gründe nennt das Ministerium den Kampf gegen Steuerhinterziehung, Geldwäsche und Finanzkriminalität, weil digitale Zahlungen dokumentiert werden.
Bisher muss kein Betrieb in Deutschland Karten annehmen, gesetzliches Zahlungsmittel sind nur Euro-Scheine und -Münzen. Laut Bundesbank waren 2025 55 Prozent der Alltagstransaktionen bargeldlos, die Debitkarte kam auf 26 Prozent, das Bezahlen mit Smartphone oder Smartwatch auf 10 Prozent. Bargeld lag noch bei 45 Prozent.
Für den Dehoga entscheiden die Gebühren
Der Hotel- und Gaststättenverband Dehoga stellt das Prinzip nicht infrage. Mehr als 90 Prozent der Betriebe böten bereits bargeldloses Bezahlen an, sagt Hauptgeschäftsführerin Jana Schimke, die Gäste setzten es voraus. Ihr Einwand ist die Rechnung: Transaktionsgebühren bemessen sich prozentual am Zahlbetrag, ein Modell, das der Dehoga technisch für nicht nachvollziehbar hält. „Wenn der Gesetzgeber Betriebe aber zur Akzeptanz einer digitalen Zahlungsoption verpflichtet, darf diese nicht zur Kostenfalle für die Betriebe werden“, so Schimke in einer am 16. September berichteten Stellungnahme. Der Verband nennt 2027 „sehr ambitioniert“ und fordert Übergangsregelungen für kleine Betriebe.
Der Handel formuliert schärfer. Ulrich Binnebößel vom Handelsverband HDE nannte gesetzliche Vorgaben unnötige Bürokratie und will, dass Händler Kartengebühren an Kunden weitergeben dürfen, was die Eckpunkte ausschließen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) unterstützt den Plan. Einer vom ZDF zitierten Bundesbank-Analyse zufolge kommen Händler mit Bargeld und Girocard am günstigsten weg, internationale Debit- und Kreditkarten kosten mehr.
Wer die Kosten des Bezahlens trägt, ist ein bekannter Streit im europäischen Gastgewerbe; in Großbritannien drängen 800 Betriebe auf eine niedrigere Mehrwertsteuer in der Gastronomie. In Deutschland wird der Gesetzentwurf, der bis Jahresende ins Kabinett soll, zeigen, ob die Gebührenfrage eine Antwort bekommt oder nur eine Übergangsfrist.
Quellen
- HOGAPAGE (dpa) · 2026-09-11
- ZDFheute · 2026-09-11
- Gastgewerbe-Magazin · 2026-09-16


